Start Besondere Bestimmungen
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23.  Voltigieren

 

Kopfnummern sind auf Voltigierturnieren in Rheinland-Pfalz nicht vorgeschrieben.

 

23.1.1 Grundlage für den Breitensportbereich ist die WBO 2008 und sinngemäß die LPO 2008.

 

23.1.2 Longenführer von Breitensportgruppen müssen im Besitz des DLA IV sein. Eine Kopie des DLA IV muss bei Nennungen für Basisgruppen automatisch beigefügt sein.

 

23.1.3 Mindestalter der Teilnehmer von Basisgruppen beträgt 6 Jahre.
Das Höchstalter für Schritt/Schritt-Gruppen beträgt 14 Jahre, für Galopp/Schritt/Schritt-Gruppen und Galopp/Schritt-Gruppen 16 Jahre.

Ausnahmegenehmigungen für integrative Gruppen können durch den FB Voltigieren erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen sind jährlich zu erneuern. Diese Gruppen sind aber nur in unbepunkteten Prüfungen startberechtigt.

 

23.1.4 Verlangt ist mindestens ein Richter bei bewerteten Basisprüfungen. Bei unbewerteten Basisprüfungen können ebenfalls WBO-Prüfer Voltigieren eingesetzt werden.

 

23.1.5 Wettbewerbe, die Schritt/Schritt, Schritt/Galopp-Übungen aus unserem A-S System enthalten, werden nach einem Punktesystem bewertet.

 

23.1.6 Bei Basisgruppen mit Bepunktung erfolgt ein Eintrag in einem Bepunktungsnachweisbogen.

Bei Basisgruppen ohne Bepunktung erfolgt ein Eintrag in einen Startnachweisbogen.

 

23.1.7 Bei allen bepunkteten Basisgruppen werden folgende Pflichtübungen bewertet:
1. Block: Grundsitz, A-Fahne, Liegestütz, Abgang nach außen
2. Block: Quersitz, Knien, Stützschwung mit Abgang nach innen (also 7 zu bepunktenden Pflichtübungen)
Wird der Abgang nicht ohne Hilfe gezeigt, wird die gesamte Übung mit 0 bepunktet. Starts mit Pflicht und Kür im Schritt werden nur beurteilt, nicht bepunktet. Die Longieraufgabe entfällt ab 2009.

 

23.1.8 Pro Turnier ist ein Start nur alternativ in bepunkteten oder unbepunkteten Prüfungen möglich je Basisgruppe (Alternativregelung).
Teilnehmende Gruppen an Basisprüfungen sind am gleichen Turnier in Zusatzprüfungen (z.B. Pflichtprüfungen) startberechtigt, jedoch nicht in Prüfungen A - S.

Startmöglichkeiten ab 2009 (§ 49 LPO)
           
Die Prüfungsklassen erhalten folgende Startpunkte:
LPO: S: 4+, M: 4+, L: 4+, Junior: 4+
LPO: A: 4, je Doppel: 2, je Einzel: 1
WBO: Pflicht-WB: 2
WBO: Kür-WB: 2
WBO: Basis Galopp-Schritt: 4
WBO: Basis Galopp-Schritt-Schritt: 2
WBO: Basis: Schritt-Schritt: 2
WBO: Stafettenlauf, Ringstechen, Bälle in Korb, Ringe werfen im Schritt: 2
WBO: Stafettenlauf, Ringstechen, Bälle in Korb, Ringe werfen im Galopp: 4
WBO: Doppel-Analoge im Galopp: 2
WBO: Einzel-Analoge im Galopp: 1
WBO: Doppel- und Einzel-Analoge im Schritt: 1

- Jedes Pferd darf pro Tag maximal 8 Punkte haben, davon ein Start mit 4+ -

Alle WB (z.B. Frisier-WB) in denen die Pferde nicht körperlich gefordert werden, sind mit 0 anzusetzen!

 

4+

4

2

1

S

A

Doppel

Einzel

M

Galopp-Schritt

Pflicht-WB

Doppel Schritt

L

 

Kür-WB

Einzel Schritt

Junior

 

Galopp-Schritt-Schritt

 

 

 

Schritt-Schritt

 

 

 

 

 

23.1.9 Voltigiertage dürfen keine Wettbewerbe L - S im Sinne der LPO enthalten. Vokalmusik ist bei Basisgruppen nicht erlaubt. (Ausnahme Themenvoltigieren)

 

23.1.10 Bei Basissportveranstaltungen darf der Dreieckszügel eingesetzt werden.

 

23.2 Nachwuchs-Doppelvoltigieren

            - Partner können Stamm-Mitglieder verschiedener Vereine sein.

            - Ein Mitglied des Doppels wird im laufenden Kalender max. 16 Jahre alt.

            - Doppelvoltigierer sind startberechtigt, wenn sie entweder

                        a. Einzelvoltigierer mit einer Wertnote von 5,0 oder höher sind, oder

                        b. Stammmitglieder einer M*, M** oder S-Gruppe sind, oder

                        c. das Voltigierabzeichen Kl. III besitzen.

 

23.3 Fördereinzelvoltigierer werden im laufenden Kalenderjahr max. 15 Jahre alt. Ein Einstieg ist möglich über Klasse A, Aufstieg nach Klasse L sowie nach LPO-Normen.
Ein direkter Einstieg in den Wettkampfsport gem. LPO bleibt auch weiterhin möglich.

  1. Nach Damen und Herren, wenn mindestens 3 Herren starten.

  2. Nach Leistung S und M gemäß LPO bei mehr als 15 Startern.

  3. Zusätzlich bei mehr als 15 Startern in Abteilungen nach Anwendung von 1-2

 

23.4 Leistungsnachweise sind vollständig zu führen. Je eine Kopie ist am Jahresende an den Fachbeirat Voltigieren Rheinland-Pfalz und an die FN, Warendorf zu schicken.

 

23.5 Startnachweisbogen, Bepunktungsnachweisbogen für Basisgruppen sind vollständig zu führen. Je eine Kopie ist am Jahresende an den Fachbeirat Voltigieren Rheinland-Pfalz zu schicken.

 

23.6 Das Longieren auf der rechten Hand ist in allen WBO-Wettbewerben erlaubt.

 

23.7 Tierarzt/Hufschmied/Sanitätsdienst

Für Voltigierveranstaltungen ist Rufbereitschaft eines Tierarztes; Einsatzbereitschaft (innerhalb 15 Minuten) eines Hufschmiedes; Anwesenheit eines Sanitätsdienstes (mind. 2 Sanitätshelfer mit Ausrüstung u.a. Notfallkoffer gem. DIN 13232) sowie die Anwesenheit eines Arztes ausreichend. Oder wenn einer der Sanitätshelfer zugleich Rettungssanitäter ist, ist die schnellste Einsatzbereitschaft eines Arztes sicher zu stellen.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 11:42 Uhr
 
 

Neuigkeiten aus der LK

Fortbildung für Prüfer Breitensport Reiten/Fahren

am 25. September 2010 in Kaiserslautern

 

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Informationsblatt Vielseitigkeit

Die Landekommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz hat für Veranstalter, Richter und Parcoursbauer von Vielseitigkeits- bzw. Geländeprüfungen die wichtigitsten Informationen in einem Merklblatt zusammen getragen.

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LPO-Änderungen 2010

Feldverweis für grobes Foulspiel

Warendorf (fn-press). „Fairer Pferdesport" lautet das erklärte Ziel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Um dieses Ziel zu erreichen, hat der deutsche Pferdesport-Dachverband in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des Schulungsprogramms zur Prävention von verbotener Medikation und Doping genauso wie die Einführung von Trainingskontrollen oder die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR). Neu sind zudem gelbe und rote Karten, mit denen der Richter Teilnehmer bei unsportlichem Verhalten verwarnen und von der Prüfung auschließen kann.

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Änderungen/Ergänzungen Besondere Bestimmungen 2010

Auf ihrer Sitzung am 18.11.2009 haben die Mitglieder der Landeskommission Rheinland-Pfalz einige Änderungen/Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen verabschiedet, die am 01.01.2010 in Kraft treten. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

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