21. Springprüfungen: Wassergraben „Angebot"
In Springpferdeprüfungen der Kl. A kann (wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen), nach der Ziellinie, in gerader darauffolgender Linie oder in Richtung Ausgang ein überbauter Wassergraben angeboten werden. In diesen Fällen endet der Parcours (bzw. auch die Bestimmungen des § 512.1 LPO) mit Durchreiten der Ziellinie. Im Falle einer Verweigerung an dem nicht zum Parcours gehörenden Hindernis hat der Teilnehmer nur einen Korrekturversuch.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:22 Uhr |