14. Arzt, Tierarzt (LPO § 40)
Bei Voltigierturnieren ist bezüglich des Tierarztes, die schnellste Einsatzbereitschaft (telefonische Rufbereitschaft) sicherzustellen (keine Anwesenheitspflicht).
Für WBO Turniere gelten die Bestimmungen der WBO, ausgenommen WBO-Veranstaltungen Veranstaltungen mit Geländeteil. Hier muss für den Zeitraum dieser Wettbewerbe ein Sanitätsdienst (gem. LPO) sowie ein Tierarzt anwesend sein.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 11:25 Uhr |