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12.   Gültigkeit der Nennung (LPO § 35)

 

Ist in der Ausschreibung nur ein Nennungsschluss benannt, gilt dieser für Prüfungen aller Kategorien der Veranstaltung.

- Für WB gem. WBO, kann ein späterer Nennungsschluss festgelegt werden.

 

12.1 LK-Abgabe (bei LPO bzw. LPO/WBO Turnieren)

12.1.1 Mit Abgabe der Nennung hat jeder Reiter/Fahrer pro reserviertem Startplatz und Pferd/Gespann eine LK-Abgabe von 1,00 Euro zu entrichten.

 

Der Betrag wird vom Reiter/Fahrer mit dem Nenngeld an den jeweiligen Veranstalter gezahlt, der für den ordnungsgemäßen Einzug verantwortlich ist.

Dieser erhält nach dem Turnier eine Rechnung anhand der Nennungen seines Turnieres (gilt auch für WBO Prüfungen im Rahmen eines LPO-Turnieres) und führt den Gesamtbetrag an die LK ab.

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:19 Uhr
 
 

Neuigkeiten aus der LK

Fortbildung für Prüfer Breitensport Reiten/Fahren

am 25. September 2010 in Kaiserslautern

 

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Informationsblatt Vielseitigkeit

Die Landekommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz hat für Veranstalter, Richter und Parcoursbauer von Vielseitigkeits- bzw. Geländeprüfungen die wichtigitsten Informationen in einem Merklblatt zusammen getragen.

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LPO-Änderungen 2010

Feldverweis für grobes Foulspiel

Warendorf (fn-press). „Fairer Pferdesport" lautet das erklärte Ziel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Um dieses Ziel zu erreichen, hat der deutsche Pferdesport-Dachverband in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des Schulungsprogramms zur Prävention von verbotener Medikation und Doping genauso wie die Einführung von Trainingskontrollen oder die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR). Neu sind zudem gelbe und rote Karten, mit denen der Richter Teilnehmer bei unsportlichem Verhalten verwarnen und von der Prüfung auschließen kann.

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Änderungen/Ergänzungen Besondere Bestimmungen 2010

Auf ihrer Sitzung am 18.11.2009 haben die Mitglieder der Landeskommission Rheinland-Pfalz einige Änderungen/Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen verabschiedet, die am 01.01.2010 in Kraft treten. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

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