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9.    Genehmigung und Gültigkeit der Ausschreibung (LPO § 3O)

 

9.1 Die Ausschreibungsentwürfe sind in 2facher Ausfertigung 20 Wochen vor Turniertermin bei der LKRP einzureichen. Dabei ist der jeweilige Termin der LKRP einzuhalten.

 

9.2 Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Veranstalter allen Verpflichtungen und Auflagen gegenüber der FN, der LK und den Regionalverbänden nachgekommen ist.

 

9.3 Die Ausschreibung wird nur genehmigt, wenn eine ausreichende Anzahl von Richtern bis zum endgültigen Abgabetermin namentlich benannt ist (vergl. Absatz 18.2)

 

9.4 Alle Ausschreibungen werden gebührenpflichtig im Verbandsorgan veröffentlicht, ausgenommen reine BV gem. WBO und Vergleichskämpfe sowie Voltigierausschreibungen. Der veröffentlichte Text ist gültig.

 

9.5 Breitensportliche Veranstaltungen

Für breitensportliche Veranstaltungen ist bis 6 Wochen vor Nennungsschluss die Ausschreibung bei der LKRP zur Genehmigung vorzulegen. Bei Teilnahme an Online-Nennungssystem gilt die Termintabelle der PLS. Die Höhe des Einsatzes bestimmt der Veranstalter. Bei WB analog LPO ist der Einsatz beschränkt auf die Höhe der entsprechenden LPO-Prüfungen.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 18. März 2010 um 10:35 Uhr
 
 

Neuigkeiten aus der LK

Fortbildung für Prüfer Breitensport Reiten/Fahren

am 25. September 2010 in Kaiserslautern

 

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Informationsblatt Vielseitigkeit

Die Landekommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz hat für Veranstalter, Richter und Parcoursbauer von Vielseitigkeits- bzw. Geländeprüfungen die wichtigitsten Informationen in einem Merklblatt zusammen getragen.

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LPO-Änderungen 2010

Feldverweis für grobes Foulspiel

Warendorf (fn-press). „Fairer Pferdesport" lautet das erklärte Ziel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Um dieses Ziel zu erreichen, hat der deutsche Pferdesport-Dachverband in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des Schulungsprogramms zur Prävention von verbotener Medikation und Doping genauso wie die Einführung von Trainingskontrollen oder die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR). Neu sind zudem gelbe und rote Karten, mit denen der Richter Teilnehmer bei unsportlichem Verhalten verwarnen und von der Prüfung auschließen kann.

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Änderungen/Ergänzungen Besondere Bestimmungen 2010

Auf ihrer Sitzung am 18.11.2009 haben die Mitglieder der Landeskommission Rheinland-Pfalz einige Änderungen/Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen verabschiedet, die am 01.01.2010 in Kraft treten. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

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