9. Genehmigung und Gültigkeit der Ausschreibung (LPO § 3O)
9.1 Die Ausschreibungsentwürfe sind in 2facher Ausfertigung 20 Wochen vor Turniertermin bei der LKRP einzureichen. Dabei ist der jeweilige Termin der LKRP einzuhalten.
9.2 Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Veranstalter allen Verpflichtungen und Auflagen gegenüber der FN, der LK und den Regionalverbänden nachgekommen ist.
9.3 Die Ausschreibung wird nur genehmigt, wenn eine ausreichende Anzahl von Richtern bis zum endgültigen Abgabetermin namentlich benannt ist (vergl. Absatz 18.2)
9.4 Alle Ausschreibungen werden gebührenpflichtig im Verbandsorgan veröffentlicht, ausgenommen reine BV gem. WBO und Vergleichskämpfe sowie Voltigierausschreibungen. Der veröffentlichte Text ist gültig.
9.5 Breitensportliche Veranstaltungen
Für breitensportliche Veranstaltungen ist bis 6 Wochen vor Nennungsschluss die Ausschreibung bei der LKRP zur Genehmigung vorzulegen. Bei Teilnahme an Online-Nennungssystem gilt die Termintabelle der PLS. Die Höhe des Einsatzes bestimmt der Veranstalter. Bei WB analog LPO ist der Einsatz beschränkt auf die Höhe der entsprechenden LPO-Prüfungen.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 18. März 2010 um 10:35 Uhr |