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7.    Leistungsklassen und Teilnahmeberechtigung (LPO § 21)

 

7.1  Teilnehmer mit FN-Reitausweis der LKL 6 sind bei LPO/WBO-Turnieren in Reiterwettbewerben (WBO) und Caprilli-Wettbewerben nicht zugelassen. Diese Teilnahmebeschränkung bezieht sich nicht auf Dressurreiter-/Springreiter-Wettbewerbe sowie reine WBO-Veranstaltungen.

 

7.2  In Führzügelklassenwettbewerben sind nur Ponys startberechtigt.

 

7.3 Teilnehmer an Führzügelklassenwettbewerben (WBO/LPO-Turniere) sind an keinen anderen Wettbewerben/Prüfungen auf derselben Veranstaltung teilnahmeberechtigt.

 

7.4 Der Führer des Ponys muss mindestens 16 Jahre alt sein.

 

7.5 In Springreiter-, Dressurreiter- und Reiterwettbewerben ist jeder Reiter nur mit einem Pferd startberechtigt
In Stilspringwettbewerben/-prüfungen und Dressurreiterprüfungen der Kl. E + A sind generell nur 2 Pferde/Reiter zugelassen.         

 

7.6 Reiter der LKL 1 aus Rheinland-Pfalz und Saarland sind in Prüfungen, die für Reiter der LKL 2 ausgeschrieben sind, mit zwei Pferden startberechtigt. Ausgenommen sind Prüfungen der Kl. A. In Dressurprüfungen der Kl. L und M* jedoch nur mit Pferden, die gemäß Aufkleber noch nicht in gleichartigen Prüfungen der Kl. L und/oder höher platziert waren.

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:18 Uhr
 
 

Neuigkeiten aus der LK

Fortbildung für Prüfer Breitensport Reiten/Fahren

am 25. September 2010 in Kaiserslautern

 

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Informationsblatt Vielseitigkeit

Die Landekommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz hat für Veranstalter, Richter und Parcoursbauer von Vielseitigkeits- bzw. Geländeprüfungen die wichtigitsten Informationen in einem Merklblatt zusammen getragen.

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LPO-Änderungen 2010

Feldverweis für grobes Foulspiel

Warendorf (fn-press). „Fairer Pferdesport" lautet das erklärte Ziel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Um dieses Ziel zu erreichen, hat der deutsche Pferdesport-Dachverband in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des Schulungsprogramms zur Prävention von verbotener Medikation und Doping genauso wie die Einführung von Trainingskontrollen oder die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR). Neu sind zudem gelbe und rote Karten, mit denen der Richter Teilnehmer bei unsportlichem Verhalten verwarnen und von der Prüfung auschließen kann.

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Änderungen/Ergänzungen Besondere Bestimmungen 2010

Auf ihrer Sitzung am 18.11.2009 haben die Mitglieder der Landeskommission Rheinland-Pfalz einige Änderungen/Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen verabschiedet, die am 01.01.2010 in Kraft treten. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

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