7. Leistungsklassen und Teilnahmeberechtigung (LPO § 21)
7.1 Teilnehmer mit FN-Reitausweis der LKL 6 sind bei LPO/WBO-Turnieren in Reiterwettbewerben (WBO) und Caprilli-Wettbewerben nicht zugelassen. Diese Teilnahmebeschränkung bezieht sich nicht auf Dressurreiter-/Springreiter-Wettbewerbe sowie reine WBO-Veranstaltungen.
7.2 In Führzügelklassenwettbewerben sind nur Ponys startberechtigt.
7.3 Teilnehmer an Führzügelklassenwettbewerben (WBO/LPO-Turniere) sind an keinen anderen Wettbewerben/Prüfungen auf derselben Veranstaltung teilnahmeberechtigt.
7.4 Der Führer des Ponys muss mindestens 16 Jahre alt sein.
7.5 In Springreiter-, Dressurreiter- und Reiterwettbewerben ist jeder Reiter nur mit einem Pferd startberechtigt In Stilspringwettbewerben/-prüfungen und Dressurreiterprüfungen der Kl. E + A sind generell nur 2 Pferde/Reiter zugelassen.
7.6 Reiter der LKL 1 aus Rheinland-Pfalz und Saarland sind in Prüfungen, die für Reiter der LKL 2 ausgeschrieben sind, mit zwei Pferden startberechtigt. Ausgenommen sind Prüfungen der Kl. A. In Dressurprüfungen der Kl. L und M* jedoch nur mit Pferden, die gemäß Aufkleber noch nicht in gleichartigen Prüfungen der Kl. L und/oder höher platziert waren.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:18 Uhr |