5. Veranstaltungstermine/Genehmigungsverfahren (LPO § 10)
5.1 Die Termine für PLS werden grundsätzlich im Oktober für das folgende Veranstaltungsjahr festgelegt. Nachträglich können Turniertermine nur genehmigt werden, wenn der zuständige Regionalverband und die Veranstalter, die für diesen Termin eine evtl. konkurrierende Veranstaltung angemeldet haben, zustimmen. Für genehmigte Veranstaltungen, die nicht durchgeführt werden, wird eine Ausfallgebühr erhoben.
5.2 Mit der Einreichung seiner Ausschreibung erklärt der PLS-Veranstalter seine verbindliche Teilnahme am FN-Online-Nennungssystem (Ausnahme: Voltigieren).Er ermächtigt die FN insoweit zur Entgegennahme der Nennungen und zur Einziehung der Einsätze und Nenngelder sowie sonstiger Teilnehmergebühren im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Das Nähere regeln die Durchführungsbestimmungen.
5.3 Anmeldefrist für Sonderprüfungen: 4 Wochen vor dem Durchführungstermin
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:16 Uhr |