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4.    Abnahmeberechtigung für Reit-/Fahr-/Voltigierabzeichen etc.

 

Als Richter sind zugelassen     

 

4.1 Deutsches Reitabzeichen

DRA IV Richter mit Qualifikation DL/SL und/oder höher

 

DRA III Richter mit Qualifikation DM/SM und/oder höher
Bei dieser Prüfung kann ein Richter mit Qualifikation DL/SL tätig sein (oder einer DM/SL und
einer DL/SM)


DRA II Mindestens einer der beiden  Richter muss die  Qualifikation DM/SM und/oder höher
haben, der andere DM/SL oder DL/SM.

 

DRAI Nur Richter mit Qualifikation DS/SS und/oder höher; davon mindestens ein Richter der auf
der Gutachter-Richterliste Reiten steht.

 

Bei disziplinspezifischen Abzeichen Silber muss der Gutachter-Richter in der ensprechenden
Klasse Gutachter sein.

 

4.2 Deutsches Fahrabzeichen

Richterqualifikation: gem. APO 2006

 

4.3 Deutsches Voltigierabzeichen

Alle Richter mit Qualifikation VoE

 

4.4 Reitpass

Alle Richter mit der Qualifikation RP

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:16 Uhr
 
 

Neuigkeiten aus der LK

Fortbildung für Prüfer Breitensport Reiten/Fahren

am 25. September 2010 in Kaiserslautern

 

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Informationsblatt Vielseitigkeit

Die Landekommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz hat für Veranstalter, Richter und Parcoursbauer von Vielseitigkeits- bzw. Geländeprüfungen die wichtigitsten Informationen in einem Merklblatt zusammen getragen.

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LPO-Änderungen 2010

Feldverweis für grobes Foulspiel

Warendorf (fn-press). „Fairer Pferdesport" lautet das erklärte Ziel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Um dieses Ziel zu erreichen, hat der deutsche Pferdesport-Dachverband in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des Schulungsprogramms zur Prävention von verbotener Medikation und Doping genauso wie die Einführung von Trainingskontrollen oder die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR). Neu sind zudem gelbe und rote Karten, mit denen der Richter Teilnehmer bei unsportlichem Verhalten verwarnen und von der Prüfung auschließen kann.

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Änderungen/Ergänzungen Besondere Bestimmungen 2010

Auf ihrer Sitzung am 18.11.2009 haben die Mitglieder der Landeskommission Rheinland-Pfalz einige Änderungen/Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen verabschiedet, die am 01.01.2010 in Kraft treten. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

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