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2.    Abgrenzung des Teilnehmerkreises  (LPO § 2/2)

 

2.1 Der Teilnehmerkreis für BV ist durch die Ausschreibung zu bestimmen.

 

2.2  Der Teilnehmerkreis für PLS bis M* soll auf max. 4 Landesverbände begrenzt werden. Der Veranstalter kann einzelne Vereine aus Landesverbänden, die nicht in der Ausschreibung erwähnt sind, einladen, sowie Teilnehmer, die auf der selben PLS in LP's M** starten, zulassen.

 

2.3 Darüber hinaus kann ein Veranstalter bis zu 10 Gastreiter in der Ausschreibung zulassen.

 

2.4. Bei PLS in Rheinland-Pfalz sind unabhängig von den regionalen Begrenzungen der jeweiligenAusschreibung zugelassen:

- Angehörige des D-Kaders im PSVRP
- Reiter bei einem mind. 2-monatigen Trainingsaufenthalt beim DOKR oder als Angehöriger der Bundeswehrsportschule

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:16 Uhr
 
 

Neuigkeiten aus der LK

Fortbildung für Prüfer Breitensport Reiten/Fahren

am 25. September 2010 in Kaiserslautern

 

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Informationsblatt Vielseitigkeit

Die Landekommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz hat für Veranstalter, Richter und Parcoursbauer von Vielseitigkeits- bzw. Geländeprüfungen die wichtigitsten Informationen in einem Merklblatt zusammen getragen.

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LPO-Änderungen 2010

Feldverweis für grobes Foulspiel

Warendorf (fn-press). „Fairer Pferdesport" lautet das erklärte Ziel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Um dieses Ziel zu erreichen, hat der deutsche Pferdesport-Dachverband in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des Schulungsprogramms zur Prävention von verbotener Medikation und Doping genauso wie die Einführung von Trainingskontrollen oder die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR). Neu sind zudem gelbe und rote Karten, mit denen der Richter Teilnehmer bei unsportlichem Verhalten verwarnen und von der Prüfung auschließen kann.

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Änderungen/Ergänzungen Besondere Bestimmungen 2010

Auf ihrer Sitzung am 18.11.2009 haben die Mitglieder der Landeskommission Rheinland-Pfalz einige Änderungen/Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen verabschiedet, die am 01.01.2010 in Kraft treten. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

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