2. Abgrenzung des Teilnehmerkreises (LPO § 2/2)
2.1 Der Teilnehmerkreis für BV ist durch die Ausschreibung zu bestimmen.
2.2 Der Teilnehmerkreis für PLS bis M* soll auf max. 4 Landesverbände begrenzt werden. Der Veranstalter kann einzelne Vereine aus Landesverbänden, die nicht in der Ausschreibung erwähnt sind, einladen, sowie Teilnehmer, die auf der selben PLS in LP's M** starten, zulassen.
2.3 Darüber hinaus kann ein Veranstalter bis zu 10 Gastreiter in der Ausschreibung zulassen.
2.4. Bei PLS in Rheinland-Pfalz sind unabhängig von den regionalen Begrenzungen der jeweiligenAusschreibung zugelassen:
- Angehörige des D-Kaders im PSVRP - Reiter bei einem mind. 2-monatigen Trainingsaufenthalt beim DOKR oder als Angehöriger der Bundeswehrsportschule
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. Mai 2009 um 11:16 Uhr |