1. Definition und Geltungsbereich
1.1 Die Landeskommission Rheinland-Pfalz (LKRP) erlässt für die Durchführung von Pferdeschauen (PS), Pferdeleistungsschauen (PLS), Breitensportlichen Veranstaltungen (BV) und Sonderprüfungen in Rheinland-Pfalz Besondere Bestimmungen gemäß LPO § 5/2.
1.2 Die Besonderen Bestimmungen der LKRP sind in Verbindung mit der LPO/WBO als ergänzende Vorschriften anzuwenden.
Jeder Pferdebesitzer, Nenner und Teilnehmer unterwirft sich mit Abgabe der Nennung, jede Begleitperson und die Besucher bei Betreten des Veranstaltungsgeländes der LPO 2008, den Besonderen Bestimmungen der LKRP, den Besonderen Bestimmungen des Veranstalters und der Weisung der Turnierleitung.
Der Veranstalter haftet nicht für Unglücksfälle oder Krankheiten die Besitzern von Pferden, Reitern, Begleitpersonen, Zuschauern und Pferden während der Veranstaltung zustoßen, desgleichen für Diebstähle, Beschädigung und Feuer sowie Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder für sonstige Vorfälle.
Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtungen der gesamten Turnieranlage, der Parkplätze und der evtl. zur Verfügung gestellten Stallungen geschieht auf eigene Gefahr. "Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen" Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Reitern, Pferdebesitzern, Begleitpersonal und Besuchern andererseits kein Vertragsverhältnis. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen des Veranstalters im Sinne der §§ 278 und 831 BGB.
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