Aufgaben der Landeskommiossion (§ 5 LPO)
Die LK Rheinland-Pfalz ist in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich für
- die Koordinierung und Beaufsichtuogung der PLS/LP
- die Abgrenzung des Teilnehmerkreises PLS/LP
- die Prüfung un Genehmigung der Termine und Ausschreibungen für PLS/LP
- die Anerkennung von Veranstaltern von PLS sowie die Anerkennung und Vergabe LK-interner Titel und Serien
- die Weiterleitung der Termine und Ausschreibungen aller PLS/LP in ihrem Bereich an die FN
- den Erlass von Richtlinien für die Teilnahmeberechtigung nach Wechsekl der Stammmitgliedschaft
- die Anerkennung der Turnierfachleute (Richter, Parcourschefs etc.) sowie die Führung der entsprechenden Listen
- die Kennzeichnung der Turnierpferde der Listen II und III mit unverkennbaren Identitätskennzeichnungen
- die Festsetzung und Einziehung der LK-Gebühren/-Abgaben
Darüber hinaus kann die LK Besondere Bestimmungen für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen.
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