Die Leistungsprfüngsordnung - LPO
Die LPO ist das Regelwerk für den deutschen Turniersport. Sie dient der Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deutschen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Dabei gilt sie für alle Turniere in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Bestimmungen sind verbindlich für alle Personen, die Leistungsprfüngen/Pferdeleistungsschauen organsisieren und/oder beaufsichtigen sowie für alle Reiter/Fahrer/Voltigierer, die an ihnen teilnehmen.
Die Bestimmungen für breitensportliche Wettbewerbe und Reiter-/Fahrer-/Voltigier-WB sind seit 2008 in einer eigenen Wettbewerbsordnung, der WBO, festgelegt.
Jede Landeskommission ist berechtigt, die LPO durch Besondere Bestimmungen zu ergänzen. Widerspricht die FN den Besonderen Bestimmungen nicht, treten sie im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen LK in Kraft.
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